Als Mitglied der Europäischen Union gewährt Malta Nicht-Maltesern verschiedene Möglichkeiten, einen Wohnsitz in Malta zu beantragen.

Malta EU-Aufenthaltserlaubnis – Gewöhnlicher Aufenthalt

Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz können gemäß der in das maltesische Recht übernommenen Gesetzgebung der EU eine maltesische Aufenthaltserlaubnis beantragen, beabsichtigen sie, sich länger als 3 Monate in Malta aufzuhalten. Maltas gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis ist auf diesem Weg zu erreichen, dass eine Person ihre Anwesenheit bei den örtlichen Einwanderungs- und Steuerbehörden förmlich anmeldet.

Obwohl Malta der kleinste EU-Mitgliedstaat ist, gibt es eine Reihe von Gründen, warum Menschen nach Malta ziehen, darunter die starke Wirtschaft des Landes, seine natürliche Schönheit, die hohe Qualität des Gesundheits- und Bildungswesens, englischsprachige Arbeitskräfte und ein günstiges Steuersystem. Im Laufe der Jahre hat Malta tausende Auswanderer angezogen, die auf der Insel leben und arbeiten, und es wird erwartet, dass ihre Zahl weiter steigen wird.

Malta EU-Aufenthaltserlaubnis: Rechtliche Grundlage

Das Recht von EU-Staatsangehörigen, sich und ihre Familie in einem anderen EU-Land niederzulassen, geht zurück auf die Richtlinie 2004/38/EG zum Recht der Bürger der Union und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Bedingungen für das Recht auf Freizügigkeit festzulegen und diesen Rechten Grenzen aufzuerlegen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit. Außerdem klärt sie den Status von Arbeitnehmern, Selbstständigen, Studenten und arbeitslosen Staatsangehörigen, die sich selbst versorgen.

Malta EU-Aufenthaltserlaubnis: Berechtigung
Das Wesentliche an dieser Richtlinie ist, dass ein EU/EWR- oder Schweizer Staatsangehöriger bis zu drei Monate in einem anderen EU-Land leben kann, ohne irgendwelche Bedingungen oder Formalitäten erfüllen zu müssen, abgesehen von der Anforderung, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Beabsichtigt eine Person, sich länger als 3 Monate aufzuhalten, muss sie ihren Wohnsitz anmelden.
Das Recht auf Aufenthalt in einem anderen EU-Land gilt für:

  • Personen, die abhängig oder selbständig erwerbstätig sind
  • Personen, die sich wirtschaftlich selbst versorgen.
  • Personen, die ein Studium einschließlich einer Berufsausbildung absolvieren.

Dieses Recht gilt auch für Familienangehörige von EU-Bürgern, die die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Malta EU-Aufenthaltserlaubnis: Familienangehörige

Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten auch den Familienangehörigen eines EU-Bürgers eine Aufenthaltskarte ausstellen, selbst wenn es sich um Nicht-EU-Bürger handelt. Die Richtlinie definiert Familienangehörige als:

  • Der Ehegatte oder Partner eines EU-Bürgers
  • Kinder unter 21 Jahren, die von dem EU-Bürger wirtschaftlich abhängig sind
  • abhängige direkte Verwandte in aufsteigender Linie

Durch die Beantragung eines gewöhnlichen Aufenthalts in Malta erhalten Nicht-EU-Familienangehörige das Recht, sich in Malta aufzuhalten und innerhalb des Schengen-Raums zu reisen, ohne ein Visum zu benötigen.

Malta EU-Aufenthaltserlaubnis: Erfordernis von Wohneigentum

Unabhängig davon, welche Kriterien für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gelten, muss der EU-Bürger über eine Wohnimmobilie in Malta verfügen, die entweder gekauft oder gemietet sein kann. Die maltesischen Verordnungen für den gewöhnlichen Aufenthalt legen keinen Mindestwert für den Miet- oder Kaufpreis fest. Lesen Sie mehr über das Mieten in Malta oder den Kauf einer Immobilie.

Malta EU-Aufenthaltserlaubnis für Malta: Besteuerung

Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung in Malta erhalten, aber nicht als beheimatet gelten, werden nach dem Quellen- und Überweisungsprinzip besteuert. Eine sich aufhaltende Person ohne Wohnsitz wird mit dem in Malta erzielten Einkommen und dem ausländischen Einkommen besteuert, wenn dieses Einkommen nach Malta überwiesen oder dort verwendet wird. Dementsprechend werden Ansässige gemäß dieser Regelung weder auf Einkünfte aus nicht nach Malta überwiesenen ausländischen Quellen besteuert noch auf außerhalb Maltas entstehende Kapitalgewinne.

Im Jahr 2018 wurde diese Regelung durch Einführung einer jährlichen Mindeststeuer eingeschränkt. Im Rahmen dieser Entwicklung haben sich in Malta aufhaltende Personen ohne Wohnsitz eine jährliche Mindeststeuer von 5.000 € zu entrichten, erzielen sie außerhalb Maltas ein Jahreseinkommen von mindestens 35.000 €. Für Personen gelten progressive Steuersätze zwischen 0 und 35 %, es sei denn, die Person beantragt beim Finanzamt über seinen zugelassenen registrierten Mandatar (Authorized Registered Mandatory / ARM) einen besonderen Steuerstatus, der an einige wenige Bedingungen geknüpft ist.

Anzumerken ist, dass der bloße Besitz einer im Rahmen der Richtlinie ausgestellten maltesischen Aufenthaltskarte nicht automatisch zu einem Aufenthaltsstatus für Steuerzwecke in Malta führt.  Personen, die einen steuerlichen Wohnsitz in Malta begründen wollen, sollten die Kriterien für den steuerlichen Wohnsitz beachten.

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Als maltesische Einwanderungsfirma hat unser Team zahlreichen EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen geholfen, einen EU-Aufenthalt in Malta zu erhalten und sich bei den örtlichen Steuerbehörden anzumelden. Wir können auch bei der Abgabe der jährlichen Steuererklärungen, der Beantragung der maltesischen EU-Aufenthaltserlaubnis (Gewöhnlicher Aufenthalt) und bei allen Aspekten des Umzugs nach Malta helfen.